Für Objekte, die einen bestimmten Wert übersteigen, und für Objekte in bestimmten Kategorien kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. Weil die Regeln und Prozesse im Zusammenhang mit Ausfuhrgenehmigungen nicht in allen Länder gleich sind, kann es eine Rolle spielen, in welchem Land sich das verkaufende Auktionshaus befindet.

Es ist Sache des Käufers des Objekts, zu untersuchen, ob bei dem jeweiligen Land eine Genehmigung für die Ausfuhr von Objekten erforderlich ist, und diese Genehmigung gebenenfalls zu beantragen.

Wenn Unsicherheit besteht, kann es eine gute Idee sein, Kontakt mit dem verkaufenden Auktionshaus aufzunehmen.

Wenn der Käufer einen Transport durch Auctionet bestellen möchte, muss die eventuell erforderliche Genehmigung Auctionet zusammen mit der Objektnummer vor der Bezahlung des Transports gemailt werden.

Für Informationen über und Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen aus Schweden nehmen Sie bitte mit dem Schwedischen Zentralamt für Denkmalpflege, Riksantikvarieämbetet, Kontakt auf.

Für Ausfuhren aus anderen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit der entsprechenden Behörde im jeweiligen Land auf.

Kosten, die sich daraus ergeben, dass Objekte nicht die richtige Genehmigung haben, wie Kosten für Zollager und Strafgebühren, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.


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